Verwaltungslehrgang II

Dieser Lehrgang ist eine vertiefende Weiterbildung für Fachkräfte der Verwaltung, die als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet worden sind oder die notwendigen Grundlagenkenntnisse in einem Verwaltungslehrgang I erworben haben.

Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung und die Übernahme von Führungsaufgaben zu befähigen. Der Verwaltungslehrgang II dauert ca. 3 Jahre und umfasst ca. 820 Unterrichtsstunden aus den folgenden Lernmodulen:

  1. Fächerübergreifende Unterrichtseinheiten; Allgemeines
  2. Staats- und Europarecht
  3. Allgemeines Verwaltungsrecht
  4. Kommunalrecht
  5. Recht der Gefahrenabwehr
  6. Sozialrecht
  7. Personalrecht
  8. Bürgerliches Recht
  9. Verwaltungsmanagement
  10. Kommunales Finanzmanagement
  11. Kosten- und Leistungsrechnung
  12. Selbstlernkompetenzen
  13. Projektmanagement
  14. Kommunikation und Kooperation
  15. Interkulturelle Kompetenzen

Prüfung

Grundlage für die Prüfung ist die jeweils gültige Prüfungsordnung.

  • Die schriftliche Abschlussprüfung besteht insgesamt 10 Modulprüfungen, die im Rahmen des Lehrgangs zu schreiben sind. (65% der Abschlussnote)
  • Die praktische Prüfung wird als Präsentation abgenommen. (20% der Abschlussnote)
  • Darüber hinaus ist eine Hausarbeit anzufertigen. (15% der Abschlussnote)


Zulassungsverfahren

Durch den landesbezirklichen Tarifvertrag zum TVöD im Bereich des KAV NW (TV6D-NRW) ist folgendes Zulassungsverfahren festgelegt worden:

  • Zum Verwaltungslehrgang ll wird zugelassen, wer vom Arbeitgeber entsprechend dem Personalbedarf angemeldet ist und sich mit Erfolg dem Zulassungsverfahren unterzogen hat.
  • Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind Beschäftigte, die die Abschlussprüfung aIs VerwaItungsfachangesteIIte/r oder die Erste Verwaltungsprüfung mit „sehr gut (1 )" oder „gut (2)" bestanden haben. Ebenso befreit sind Beschäftigte, die mindestens eine E9b-Stelle innehaben.

Das Zulassungsverfahren gliedert sich in einen Test, einen schriftlichen Teil und in ein Auswahlgespräch. Der Test umfasst Testaufgaben zum logischen Denken in Zusammenhängen sowie zu den Fähigkeiten, Sprache und Zahlen im Berufsalltag einzusetzen und konzentriert zu arbeiten. Der schriftliche Teil umfasst zwei Arbeiten von je 180 Minuten. Es sind praktische Fälle aus den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht (mit Bezügen zum besonderen Verwaltungsrecht), Kommunales Finanzmanagement oder der VerwaItungsbetriebslehre zu bearbeiten. Das Auswahlgespräch von max. 30 Minuten Dauer je Bewerber erstreckt sich auf die Darstellung geistiger Fähigkeiten bei der Aufnahme und Verarbeitung von Informationen allgemeinbildender und fachbezogener Art.

Einen Verwaltungslehrgang ll können auch Beschäftigte ohne vorherigen Verwaltungslehrgang I oder einer VFA-Ausbildung besuchen, wenn Sie das Zulassungsverfahren bestanden haben.


VorbereitungsIehrgang für das Zulassungsverfahren

Aus den Erfahrungen früherer Zulassungsverfahren, Gesprächen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern von VerwaItungsIehrgängen II und nach den positiven Erfahrungen der bisherigen VorbereitungsIehrgängen wird ein VorbereitungsIehrgang angeboten (siehe unten: Anmeldeportal Zulassungsverfahren). Der Lehrgang hat das Ziel, die Vorkenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzufrischen und eine Vorbereitung auf den VL II zu ermöglichen.