Verwaltungsfachangestellte

Der Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ wird staatlich anerkannt. Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Kommunalverwaltung sind mindestens die Fallbezogene Rechtsanwendung, das Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts und das Kommunalrecht.

Ausbildungsdauer und -verlauf:

  • 36 Monate
    • davon 24 Monate gemeinsame Ausbildung
    • davon 12 Monate Ausbildung in den Fachrichtungen (Fachrichtung: Kommunalverwaltung)

Dienstbegleitenden Unterweisung

Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Kommunalverwaltung in einer dienstbegleitenden Unterweisung (DU) zu vermitteln. Der Umfang der DU umfasst i. d. R. 420 Stunden. Die DU wird inhaltlich und zeitlich mit dem Berufsschulunterricht abgestimmt.

- siehe Lehr- und Stoffverteilungsplan (Lernziele und Lehrinhalte)

Prüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

  • Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (Verwaltungsorganisation, 60 min),
  • Haushaltswesen und Beschaffung (KFM, 60 min),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo, 60 min).

Abschlussprüfung

Das SHS setzt die Prüfungstermine fest und bestimmt die Aufgaben für die Abschlussprüfung. Sie ist schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 min),
  • Personalwesen (120 min),
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 min) und
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 min) durchzuführen.

Die Abschlussprüfung ist praktisch im Prüfungsbereich Fallbezogene Rechtsanwendung durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten Sie zu Beginn der Durchführung des Lehrganges bzw. im Laufe des Lehrganges.